Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auto-Scheibentönung, Fahrzeugbeklebung

§ 1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Dippelwerbung GmbH. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

§ 2. Urheber- und Markenrecht

Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.

§ 3. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind in Bar nach der Montage zu begleichen

§ 4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, die Ware wieder kostenpflichtig zu demontieren sollten Sie in groben Verzug sein. Bei einer Autoscheibentönung verweilt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer (Pfandrecht) Die Kosten für eine Demontage jeglicher Art der Leistung und bei grobem Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber/Schuldner in Rechnung gestellt.

§ 5. Montage von Auto Scheibentönung

Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (z.B. Campingbus, Cabriolet, Smart Seitenfenster) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit leidet und Blasenbildung entstehen kann. An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand ( schwarzer und gepunkteter Rand) haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht. Wir haben aber keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am Siebdruckrand nach Austrocknung. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand aus. Es gibt Fahrzeuge an denen der Siebdruckrand sehr breit ist, (z.B. BMW 3 Compact) dieser Bereich kann nach der Trocknung sehr ungleichmäßig/fleckig trocknen. Wir haben leider keinerlei Einfluss darauf und es stellt keinen Mangel dar. Es hilft nur über mehrere Tage, das nachdrücken der Folie in diesem Bereich. Bei Limousinen ist die Montage teilweise extrem schwierig. Im unteren Bereich kann es zu Haftproblemen der Folie führen, da es sehr eng und verwinkelt ist. In seltenen Fällen empfiehlt es sich, die Hutablage zu demontieren, was natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, oder Sie demontieren diese selbst vorab. Anliegende Verkleidungen an den Scheibenrändern die mit Stoff/Filz o.ä. bezogen sind, müssen die losen Fasern leicht verödet werden um die Folie Staub/Fusselfrei einzulegen. Das übertönen einer 3 Bremsleuchte ist gesetzlich verboten. Trotz des Verbot stört dies einige Kunden nicht. Wir weisen deshalb hiermit darauf hin, dass dieses in bestimmten Fällen möglich ist, es aber zu Haftproblemen und Blasenbildung an den Bereichen führen kann wo wir und unsere Spezialwerkzeuge Ihre Grenzen erreichen. Wir übernehmen in diesem Fall daher keinerlei Garantie/Gewährleistung für die Erneuerung der gesamte Heckscheiben Folie. Immer häufiger kommt es bei einigen Fahrzeugmodellen im Heckscheiben Bereich zu Spannungs-/Dehnungsfugen. Diese verlaufen überwiegend quer zum Heizdraht, welche in diesem Fall eine nicht sichtbare und kaum spürbare Unebenheit haben und die Folie dann schwer haftet. Trotz intensivem andrücken, können diese sofort oder Stunden später wieder kommen. Es ist daher zwingend erforderlich dass Sie dies in den nächsten 1-2 Tagen unbedingt beobachten und zur Nachkontrolle kommen oder ggf. selbst nachdrücken. Das gröbste verschwindet aber meistens von selbst, sobald die Feuchtigkeit getrocknet ist. Sollten Sie nicht zurecht kommen, führen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt max. 2-3 Tage später bei uns vor. Wir können in diesem Fall sonst nicht garantieren dass evtl. einige Dehnungsfugen später sichtbar bleiben. Bei Heckscheiben ist außerdem zu beachten dass diese nur eingeschränkt gereinigt werden können um die Heizdrähte nicht zu beschädigen. Ablagerungen (besonders bei älteren Modellen) oder kleinste Glaspickel oder Unregelmäßigkeiten auf der Scheibe werden nach dem tönen sichtbar und es kommt zur Abhebung der Folie in diesem Bereich. Besonders an der Heckscheibe werden nach der Tönung selten Kratzer wahr genommen die vorher nicht sichtbar waren. Es lässt sich auch nicht ganz vermeiden, dass mal Wasser über Türverkleidungen o.ä. läuft und später sichtbar sein könnte. Es handelt sich hierbei lediglich um weiches 5 fach gereinigtes Wasser. Sollte dennoch nach Trocknung mal Wasserränder sichtbar bleiben, liegt das an dem Staub/Dreck im Polster. Abhilfe wird mit einem feuchten Tuch geschafft. Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde beschädigt auch die Folie. Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern müssen diese bei einigen Modellen demontiert werden um die Folie sauber unter den Haltern zu verlegen. Hierbei kann es vorkommen, dass einzelne Schrauben fest sitzen und ausgebohrt werden müssen. Dies ist mit Zusatzkosten verbunden. Einige Dachspoiler Varianten erschweren die Vorbereitungsarbeiten von außen und werden je nach Spoiler Variante extra berechnet. I.d.R. werden keine weiteren Verkleidungen, Bremsleuchten, Spoiler o.ä. demontiert, in Ausnahmefällen ist dies aber unumgänglich um die Folie überhaupt verlegen zu können und wird extra berechnet. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Werkzeugspuren nach der Tönung erkennbar bleiben können um die Folie hinter Verkleidungen/Ränder korrekt verlegen zu können. Diese sind aber meist nur von innen und bei sehr genauem hinschauen gegen das Licht erkennbar und stellen keinen Mangel dar. Es kann vorkommen das bei einigen Fahrzeugtypen eine Teilung der Heckscheiben-Folie erforderlich ist. Hierbei entsteht eine Schnittkante wo zwei Teile Folie zusammen geschoben werden. Diese Kante ist später teilweise sichtbar . Evtl. vorhandene Scheibendämpfer/Kippmechanismen bleiben bis zur völligen Austrocknung demontiert, da sich sonst die Folie in diesem Bereich verziehen könnte. Die Fahrweise ist entsprechend an zu passen. Es kann vorkommen, dass manche Fahrzeuge Scheiben mit einem geringen Härtegrad aufweisen, in diesen Fällen besteht die seltene Möglichkeit, dass trotz sorgfältiger Montage Kratzer an der Scheibe entstehen, für die wir leider keine Haftung übernehmen können.

§ 6. Entfernen von Scheibenfolie

Beim entfernen von Scheibenfolie an der Heckscheibe oder auch vereinzelte Seitenscheiben mit Antennen… kommt es in äußerst seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen und Risiken (in 1 von 100 Fällen) Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. Trotz äußerster Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte/Antennen nicht ganz ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für derartige Schäden. Wir haben darauf leider absolut keinen Einfluss. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen intensiven Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht Gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann trotz Abdeckung Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, was darauf zurück zu führen ist das die betroffenen Stellen verschmutzt waren. Diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben.

§ 7. Vor-/nach der Montage

Bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein sauberes Fahrzeug mit. Von außen frisch gewaschen in der Waschstraße und von innen gut ausgesaugt. Aufgewirbelter Staub/Dreck vom Polster oder Boden könnte während der Montage aufgewirbelt werden und sich statisch angezogen, dauerhaft unter der Folie absetzen. Im Preis inbegriffen ist nur die gründliche Scheiben Reinigung von innen, aber nicht die Fahrzeug Innen-/Außenreinigung selbst, dies ist Grundvoraussetzung für eine Scheibentönung. Reinigen Sie Bitte auch in den Ecken und Winkeln wo die jeweilige Scheibe verbaut ist. Dies wird leider von dem meisten selten oder nie gemacht. Da das Verständnis von „sauber und gereinigt“ sehr unterschiedlich interpretiert wird und wir Festpreise anbieten, müssen wir eine erforderliche Reinigung extra berechnen. Entfernen Sie evtl. Hundehaare o.ä. unbedingt sorgfältig, insbesondere an den Scheiben-Rändern. und an den Verkleidungen/Dachhimmel rundherum der zu tönenden Scheiben. Haare könnten von der Folie statisch angezogen werden und sind während der Montage kaum sichtbar. Hundebesitzer sollten daher sehr GRÜNDLICH reinigen. Sollten Sie alte Klebe Reste o.ä. auf den Scheiben haben oder hatten, so teilen Sie uns dieses Bitte unbedingt mit. Oftmals werden die Klebe Reste nicht zu 100% entfernt und Sie haben später Reste vom Kleber unter Ihrer Tönung sichtbar. Diese Stellen müssen zuvor speziell behandelt werden und sind mit einer Standard Reinigung nicht zu entfernen und sind auch nur sehr sehr schwer sichtbar. Das entfernen alter Folie oder Kleber Reste ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei Kombi´s entfernen Sie Bitte die Gepäckraum-Abdeckungen etc. klappen Sie die Sitze im Fond um und entfernen Sie Bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei, da hier gearbeitet wird. (nicht bei Limousinen) Bei Limousinen/Stufenheck Modellen mit feststehender Heckscheibe entfernen Sie Bitte zuvor die hinteren Kopfstützen (speziell bei BMW) Saugen Sie Bitte gründlich die Hutablage bis in den tiefsten Ecken ab und entfernen Sie evtl. vorhanden Haare jeglicher Art, besonders im unteren Scheiben-Bereich und halten Sie die Rückbank frei. Bei Transportern o.ä Bitte die Sitze umzuklappen und keine Baumaterialien o.ä. im Fahrzeug lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon VOR der Abgabe. Eine zusätzliche Reinigung ist nicht im Preis inbegriffen. JEDE Scheibe muss frei zugänglich sein.

Die Folie benötigt je nach Witterung ca.1-4 Wochen zum Austrocknen.(je kälter umso länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren Scheiben. es kann vorkommen, dass nach der Tönung Kratzer auf der Außenseite sichtbar werden. Diese Kratzer waren vorher nur schwer sichtbar. Wenn die dunkle Folie dann verklebt ist, werden diese gut sichtbar und verschwinden zumeist. Für den Innenbereich benutzen wir ausschließlich spezielle Werkzeuge die keine Kratzer verursachen können. In Einzelfällen kann es je nach Folie zu Beeinträchtigung von festinstallierten Telefonen bzw. Navigationsgeräten kommen.

§ 8. Garantie/Gewährleistung

Prinzipiell erklären Sie die Lieferung/Montage mit Zahlung der Rechnung als ordnungsgemäß anerkannt. Wenn ein Grund zur Reklamation besteht, wird der Mangel selbstverständlich, sofern berechtigt und nicht durch mutwillige Beschädigung von Personen o.ä. verursacht wurde behoben. Für den Einbau haben Sie die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre Gewährleistung. In einem Fall der berechtigten Reklamation liegt die Haftung beim Hersteller. Dieser entscheidet letztendlich darüber ob hier ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Jeder Mangel ist schriftlich anzuzeigen und zu dokumentieren. Die Vorlage der Original Rechnung ist zwingend erforderlich. Die Herstellergarantie ist je nach Hersteller, Folientyp und Montageort unterschiedlich.

§ 9. Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden, wobei die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachtet werden, insbesondere die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV). Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Die vom Auftraggeber angelieferten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. In einigen Fällen erlauben wir uns Fotos der Arbeiten als Referenzbild im Internet auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Sollte jedoch einer dieses nicht wünschen, so ist uns dieses schriftlich mitzuteilen.

§ 10. Rechtliche Hinweise / Montagehinweise Scheibentönung / Sonnenblendstreifen

Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der $ 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, der verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70% Das Typ-und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mit zu führen. An Fahrzeugen mit serienmäßiger 3 Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben die Folie in diesem Bereich freizulassen und die Folie auszuschneiden. Der Ausschnitt kann auch ungleichmäßig sein. Sonnenblendstreifen an der Windschutzscheibe dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Einschränkungen beachtet werden: Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten,es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein,die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben,die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht muss sichergestellt sein.(Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.)

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.