Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeteam Dippel GmbH

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Werbeteam Dippel GmbH und unseren Kunden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Werbeteam Dippel GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Vertragsschluss

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

§3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

Bei einer Änderung des Leistungsinhaltes sind die Vertragsparteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis an die geänderten Bedingungen anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Vergütung und für die Terminvereinbarungen.

§4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Unterlagen und Daten, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Vorlagen verantwortlich. Er versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen frei.

§5 Lieferung und Lieferfristen

Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§6 Vergütung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Der Auftraggeber gerät mit Ablauf des 14. Tages nach Rechnungsstellung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls der Auftragnehmer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.

§7 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

§8 Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn diese fehlschlägt, hat der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. In jedem Fall ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt.

§9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

§11 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: Januar 2023